Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen
Stand 30.09.2026
Entwurf, juristisch zu prüfen. Verbindlich ist die vom Unternehmen unterzeichnete Fassung.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für alle Vermittlungsmandate zwischen der Skill Reveal GmbH, Hafenweg 8, 48155 Münster, oder der skillreveal OÜ, Tornimäe tn 5, 10145 Tallinn, Estland, Registercode 16835468 (die Vertragspartei wird in der Offerte genannt; nachfolgend «skillreveal»), und Unternehmen (nachfolgend «Auftraggeber»). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn skillreveal ihnen schriftlich zustimmt.
Für Mandate mit Arbeitsort in der Schweiz wird der Vertrag in Partnerschaft mit der HB win win Partner AG, Zug, Inhaberin einer eidg. Bewilligung zur Arbeitsvermittlung, abgeschlossen; die Vertragspartei wird im Mandat genannt.
§ 2 Leistung
skillreveal sucht, prüft und stellt dem Auftraggeber Kandidatinnen und Kandidaten für eine Festanstellung vor (Personalvermittlung). Eine Überlassung von Arbeitnehmenden an Dritte ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen.
Die Vorstellung erfolgt durch ein Kurzprofil, das die Kandidatin oder der Kandidat für die konkrete Stelle freigegeben hat. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl Profile oder auf eine Besetzung besteht nicht.
Für Kandidatinnen und Kandidaten ist die Vermittlung kostenlos.
§ 3 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der Offerte und wird nur fällig, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen eine von skillreveal vorgestellte Person anstellt.
Vergütung und Garantiezeit werden im Mandat bestätigt.
Ist die Vergütung als Anteil der Jahresbruttovergütung vereinbart, gilt als Jahresbruttovergütung der im Arbeitsvertrag vereinbarte Bruttojahreslohn bei 100 % einschliesslich 13. Monatslohn (Schweiz) beziehungsweise das vereinbarte Bruttojahresgehalt (Deutschland), ohne variable Anteile, Spesen und Sachleistungen. Bei Teilzeit gilt der auf 100 % hochgerechnete Betrag.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer.
§ 4 Fälligkeit und Zahlung
Die Vergütung wird mit dem Stellenantritt fällig. Die Rechnung wird am ersten Arbeitstag gestellt und ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Der Auftraggeber informiert skillreveal innerhalb von fünf Werktagen über den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einer vorgestellten Person und übermittelt die für die Berechnung der Vergütung nötigen Angaben.
§ 5 Garantie
Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der in der Offerte festgelegten Garantiezeit ab Stellenantritt durch Kündigung der angestellten Person oder durch Kündigung des Auftraggebers während der Probezeit, sucht skillreveal ohne weitere Vergütung eine Ersatzperson für dieselbe Stelle.
Verzichtet der Auftraggeber auf eine Ersatzsuche, erstattet skillreveal den in der Offerte festgelegten Anteil der bezahlten Vergütung innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung zurück. Ersatz und Rückerstattung schliessen sich gegenseitig aus.
Die Garantie setzt voraus, dass der Auftraggeber die Vergütung fristgerecht bezahlt hat und skillreveal die Beendigung innerhalb von zehn Werktagen schriftlich mitteilt. Sie gilt nicht bei betriebsbedingter Kündigung, bei wesentlicher Änderung der Stelle, des Arbeitsorts oder der Vergütung durch den Auftraggeber sowie bei Beendigung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
Für eine Ersatzperson beginnt keine neue Garantiezeit; die ursprüngliche Garantiezeit läuft weiter.
§ 6 Anstellung nach Vorstellung, Nachwirkung
Stellt der Auftraggeber oder ein verbundenes Unternehmen eine von skillreveal vorgestellte Person innerhalb von zwölf Monaten nach der Vorstellung an, auch für eine andere Stelle oder über einen anderen Weg, wird die Vergütung nach § 3 fällig.
War die Person dem Auftraggeber nachweislich bereits vor der Vorstellung als aktive Bewerberin oder aktiver Bewerber für dieselbe Stelle bekannt, teilt er dies innerhalb von fünf Werktagen nach der Vorstellung schriftlich mit; andernfalls gilt die Vorstellung als ursächlich.
§ 7 Vertraulichkeit und Kandidatenschutz
Kurzprofile und Dossiers sind vertraulich. Der Auftraggeber verwendet sie nur für die Besetzung der genannten Stelle, gibt sie nicht an Dritte weiter und löscht sie nach Abschluss des Verfahrens, spätestens sechs Monate nach Erhalt, sofern keine Anstellung erfolgt.
Der Auftraggeber kontaktiert vorgestellte Personen nur über skillreveal, bis ein Interviewtermin vereinbart ist. skillreveal nennt den Auftraggeber gegenüber der Person vor dem ersten Interview.
skillreveal behandelt Stellenbeschriebe, Lohnbänder und Unternehmensinformationen des Auftraggebers vertraulich und nennt den Auftraggeber in Stelleninseraten erst mit dessen Zustimmung.
§ 8 Datenschutz
Beide Parteien halten die DSGVO und, für Schweizer Mandate, das revDSG ein. Der Auftraggeber verarbeitet Kandidatendaten nur zum Zweck der Stellenbesetzung. Auf Anfrage schliessen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Einzelheiten zur Verarbeitung durch skillreveal stehen in der Datenschutzerklärung auf skillreveal.io/datenschutz/.
§ 9 Haftung
skillreveal prüft Angaben der Kandidatinnen und Kandidaten mit der gebotenen Sorgfalt, übernimmt aber keine Gewähr für deren Richtigkeit oder für die Eignung einer Person. Die Entscheidung über die Anstellung trifft der Auftraggeber. skillreveal haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die Haftung ist auf die im jeweiligen Mandat vereinbarte Vergütung beschränkt.
§ 10 Laufzeit und Beendigung
Ein Mandat kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich beendet werden. § 6 gilt für bereits vorgestellte Personen weiter.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für Mandate der Skill Reveal GmbH gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; Gerichtsstand ist Münster. Für Mandate mit Arbeitsort in der Schweiz, die über die Partnergesellschaft in Zug abgeschlossen werden, gilt Schweizer Recht; Gerichtsstand ist Zug.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem Zweck am nächsten kommt.
Die deutsche Fassung ist verbindlich.
Fragen zur Zusammenarbeit oder zur Garantie beantworten wir vor dem Briefing.
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