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Arbeiten in der Schweiz: Bewilligung, Lohn, Pensum.

Für Fachkräfte aus Deutschland und der EU. In klaren Sätzen, mit Quellen. Der Arbeitsvertrag ist die Hürde, nicht die Sprache.

Angaben ohne Gewähr. Stand 30.09.2026.

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Bewilligung B
12 MonateArbeitsvertrag, kein Sprachnachweis (EU/EFTA)
Lohn
13Monatslöhne pro Jahr, üblich in der Gebäudetechnik
Pensum
80-100 %Anteil einer Vollzeitstelle, in Inseraten so angegeben
Probezeit
1 bis 3Monate (Art. 335b OR), in Deutschland bis 6

Bewilligung B, G und L

Als EU/EFTA-Staatsangehörige brauchen Sie keinen Sprachnachweis für eine Bewilligung. Sie brauchen einen Arbeitsvertrag. Die Bewilligung beantragt Ihr Arbeitgeber oder die Gemeinde nach der Anmeldung.

Die drei Bewilligungen für EU/EFTA-Staatsangehörige (Quelle: SEM)
BewilligungVoraussetzungGültigkeitWohnsitz
B (Aufenthalt)Arbeitsvertrag ab 12 Monaten oder unbefristet5 Jahre, verlängerbarIn der Schweiz
G (Grenzgänger)Arbeitsvertrag; Rückkehr an den Wohnort im EU/EFTA-Raum mindestens wöchentlich5 Jahre bei Verträgen über 1 JahrIm EU/EFTA-Raum, zum Beispiel Süddeutschland
L (Kurzaufenthalt)Arbeitsvertrag von 3 bis 12 MonatenDauer des VertragsIn der Schweiz

Die Sprache prüft nicht die Behörde, sondern der Arbeitgeber: Unsere Kunden erwarten Deutsch B2, für Projektleitung C1. Im Erstgespräch sprechen wir Deutsch.

Quelle: Staatssekretariat für Migration SEM, Ausweise B, G und L EU/EFTA, sem.admin.ch.

Lohn und 13. Monatslohn

Der Lohn wird als Bruttojahreslohn bei 100 % genannt und in der Gebäudetechnik meist in 13 Monatslöhnen ausbezahlt; der 13. kommt im November oder Dezember. Ein Lohnband auf unseren Stellenkarten schliesst den 13. Monatslohn ein.

Abzüge vom Bruttolohn: AHV/IV/EO, ALV, Pensionskasse (BVG) und Unfallversicherung; die Krankenkasse zahlen Sie selbst. Die Einkommenssteuer wird bei Bewilligung B und G an der Quelle abgezogen.

Orientierung für Planer und Projektleiter finden Sie in den Lohnbändern unserer Stellen; jede Angabe stammt vom Arbeitgeber und nennt die Basis.

Pensum

Inserate nennen das Pensum als Anteil einer Vollzeitstelle: «80-100 %» heisst, der Arbeitgeber akzeptiert vier oder fünf Tage. Der Lohn wird immer bei 100 % genannt und anteilig gerechnet.

Eine Vollzeitwoche hat je nach Betrieb 40 bis 42 Stunden; Ingenieurbüros liegen meist bei 42. Ferien: mindestens vier Wochen, in der Gebäudetechnik oft fünf.

Kündigungsfrist

Gesetzlich ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate im zweiten bis neunten, drei Monate danach, jeweils auf Monatsende (Art. 335c OR). Verträge für Projektleitung sehen oft drei Monate auf Quartalsende vor.

Wir planen den Wechsel mit Ihnen: Stellenantritt, Übergabe im alten Betrieb, Ferienguthaben.

Probezeit

Ein Monat nach Gesetz, bis drei Monate im Vertrag (Art. 335b OR). Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von sieben Tagen. Alle acht Personen, die wir seit Oktober 2024 in der Schweiz vermittelt haben und deren Probezeit abgeschlossen ist, haben sie bestanden.

Arbeitszeugnis und Unterlagen

Schweizer Arbeitgeber erwarten Arbeitszeugnisse der bisherigen Stellen, Diplome und einen Lebenslauf mit Projekten und Software. Ein Foto ist üblich, aber nicht Pflicht. Zeugnisse fragen wir erst nach dem Erstgespräch an.

Normen: SIA statt DIN und VDI

In der Schweiz gelten die SIA-Normen (zum Beispiel SIA 380/1 Heizwärmebedarf, SIA 382/1 Lüftung, SIA 385/1 Trinkwasser), dazu MuKEn und Minergie. VDI 6022 wird für die Lüftungshygiene übernommen. Wer DIN und HOAI kennt, lernt SIA-Phasen und Normen in den ersten Monaten.

Elektro: NIN (SN 411000) und NIV statt VDE 0100. Für die Installationsverantwortung braucht es den Sachkundenachweis oder die Bewilligung nach NIV.

Ausbildung: Was Ihr Abschluss in der Schweiz bedeutet

Bachelor und Master werden anerkannt. Staatl. gepr. Techniker entspricht in der Praxis dem dipl. Techniker HF; Meister dem eidg. Fachausweis. Arbeitgeber fragen nach Projekten und Software, nicht nach Anerkennungsurkunden.

Lebenshaltungskosten

Mieten, Krankenkasse und Lebensmittel sind teurer als in Deutschland, die Steuern meist tiefer. Rechnen Sie das Nettoeinkommen mit dem Lohnrechner des Kantons, bevor Sie vergleichen. Wir helfen beim Rechnen.

Grenzgänger aus Süddeutschland (Bewilligung G) kombinieren Schweizer Lohn mit deutschen Mieten; Basel, Aargau, Schaffhausen und Thurgau sind die üblichen Regionen.

Vier Fragen aus Erstgesprächen

Brauche ich einen Deutschtest für die Bewilligung?

Nein, nicht als EU/EFTA-Staatsangehörige. Die Bewilligung B oder G hängt am Arbeitsvertrag. Deutsch prüft der Arbeitgeber im Gespräch: B2 für Planung, C1 für Projektleitung.

Ist der Lohn brutto mit oder ohne 13. Monatslohn?

Auf unseren Karten immer inklusive und bei 100 %. Fragen Sie bei jedem Angebot nach: «13 Monatslöhne?» ist in der Schweiz eine normale Frage.

Kann ich in Deutschland wohnen bleiben?

Ja, mit der Bewilligung G als Grenzgänger, wenn Sie mindestens wöchentlich nach Hause zurückkehren. Für Stellen in Basel, im Aargau, in Schaffhausen oder im Thurgau ist das üblich.

Wie lange dauert die Kündigung in Deutschland, und passt das?

Oft drei Monate zum Quartalsende. Schweizer Arbeitgeber kennen das und planen den Stellenantritt entsprechend. Wir stimmen das Datum mit beiden Seiten ab.

Quellen

  • Staatssekretariat für Migration SEM: Ausweis B, G und L EU/EFTA (sem.admin.ch).
  • Obligationenrecht OR Art. 335b (Probezeit) und Art. 335c (Kündigungsfristen).
  • Lohnbasis 13 Monatslöhne: jobs.ch Lohncheck und lohncheck.ch, Stand 2026.

Rechtliche Angaben ohne Gewähr; juristisch zu prüfen.

Nächster Schritt

Hinterlegen Sie Ihr Profil. Wir melden uns mit Stellen, die zu Rolle, Kanton, Pensum und Lohnband passen.

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